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"Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass nur Medikamente verschrieben werden dürfen, deren Wirksamkeit bewiesen ist. Die #Homöopathie ist von dieser Regel ausgenommen. Für den Gesundheitswissenschaftler Norbert Schmacke ein Unding."

Via Brand Eins #Netzlese
http://buff.ly/1n7uO1B

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