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Letztere wird in dem von Hessen im Bundesrat forcierten Schutzparagraf 112 behandelt. Dieser Paragraf wertet gewalttätige Angriffe auf Polizisten nicht nur als Körperverletzung oder ähnliches, sondern setzt einen zusätzlichen Paragrafen obendrauf, für den ein Angreifer dann angeklagt wird. In der Hessener Bundesratsinitiative ist von mindestens 6 Monaten bis maximal 10 Jahren Freiheitsstrafe die Rede.
Der Schutzparagraf sieht keine Geldstrafe vor, sondern nur Freiheitsstrafe.
http://www.metronaut.de/2016/01/koeln-silvester-buergerrechte/

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