Originally shared by Jürgen Matern
Mich wundert nichts mehr bei Mandatsträgern dieser Partei.
Ich frage mich, ob man so einen Menschen , nach solchen Aussagen, als asozialen widerlichen Nazi titulieren darf?
Ich muss mich diesbezüglich mal schlau machen.
Böse Zungen behaupten, dass die Berliner einen Reichdeppen gewählt haben.
Sie behaupten weiterhin, dass dieser Reichsdeppen jetzt Diäten von einem Staat bekommt, den es seiner Meinung nach nicht gibt.
Also ran an die Buletten ( Diäten ) und Mut zur Wahrheit.
http://www.sueddeutsche.de/politik/wahl-in-berlin-afd-abgeordneter-schmaeht-fluechtlinge-als-widerliches-gewuerm-1.3170025
2 Kommentare:
Reichsbürger sind nach eigener Erklärung keine Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Eine eidesstattliche Erklärung Reichsbürger zu sein wäre eine Verzichtserklärung nach §26 StAG. Er wäre damit nicht wählbar gewesen. Dies sollten die zuständigen Behörden vor Ort umgehend prüfen und gegebenenfalls ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eröffnen. Hätte er zu eine zurückliegenden Zeitpunkt rechtsverbindlich erklärt Reichsbürger zu sein und trotzdem bei der Listenaufstellung die eidesstaatliche Erklärung abgegeben deutscher Staatsbürger und wählbar zu sein, dann ist eine der beiden Erklärungen rechtsmissbräuchlich und strafrechtlich relevant.
Es ist egal welche davon, aber eine wäre es.
Ein interessanter Ansatz. :)
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