Äääh ja, liebe Justiz, wie soll das funktionieren?

Äääh ja, liebe Justiz, wie soll das funktionieren?

via Melanie Zwerg

Originally shared by Thomas Eichhorn (Tom)

Neuland at its best:

"Die Mutter hat das Amtsgericht Bad Hersfeld mit seinem Beschluss schon einmal verpflichtet, von allen Personen, die im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen. In denen muss auch geregelt sein, in welcher Form – Pseudonym, Kürzel oder Vorname respektive Nachname oder Vor- und Nachname – der Person gespeichert ist. Auch muss das Einverständnis damit erklärt werden, dass der Sohn als unfreiwilliger Datensammler für WhatsApp tätig ist – also die Daten von seinem Smartphone an WhatsApp Inc. in den USA übertragen werden, wo sie den Nutzungsbedingungen zufolge zu vielfältigen Zwecken verwendet werden können.

Um diese Zustimmungserklärungen einzuholen hat die Mutter 2 Monate Zeit bekommen. Die erste Frist läuft am 15. August ab, danach muss sie alle vier Monate den neuen Stand schriftlich mitteilen. Kontaktpersonen im Telefonbuch des Smartphones, für die sei keine schriftliche Zustimmungserklärung vorlegen kann, müssen daraus gelöscht werden."

Auch:

"Generell sieht das Amtsgericht Bad Hersfeld eine Pflicht zur elterlichen Aufsicht und Kontrolle bei digitalen ‘smarten’ Medien."

Die einzige Chance, das wirklich und ständig zu tun, ist bei jeder Nutzung von digitalen Geräten daneben zu sitzen.

Was bleibt also übrig? Den Kindern den Zugang zu allen zu nehmen, was digital ist, und sie mit 18 dann daran zu lassen.

Wie gut, dass das nur ein Familiengericht ist, und damit nur eine Familie erstmal gestraft ist.

Ich wüsste nicht, wo ich heute stehen würde, hätten meine Eltern mich ständig technisch begleitet. Ich würde jedenfalls hier nicht ranten, und vermutlich in einer Kohlenmine den Hammer schwingen - denn das ist ja nicht subversiv gefährlich, schliesslich ist Kohle wichtig und es gibt keinen Klimawandel.
http://www.silicon.de/41651649/gericht-unbeaufsichtigte-smartphone-nutzung-erst-ab-18/?inf_by=59512d78671db8d5718b4764

4 Kommentare:

Asoziales Netzwerk - Sektion Mittelrhein hat gesagt…

Richter sind halt oft alte Säcke, die die Realität der Menschen nicht kennen.

Melanie “Vulvarine” Zwerg hat gesagt…

Und scheinbar auch nicht die Gesetzeslage, denn auch Kinder haben ein Informationsrecht.

Thomas Mertens hat gesagt…

Technisch ist die Begründung schon ziemlicher Unfug, rechtlich kritisch, die Leute in meinen Kontakten haben mir die Nummern freiwillig gegeben und der Speicherung zugestimmt, dass dürfte bei Kindern und Jugendlichen ähnlich sein.

Schulklassen haben organisierte FB- oder WA-Gruppen, gruselige Vorstellung, aber dann haben die Lehrkörper wenigstens einen Einblick, was dort passiert.

Eltern können meinetwegen helfend oder je nach Alter auch steuernd begleiten, aber doch nicht alles überwachen.

Markus “Hmark” Hagl hat gesagt…

Naja, sooo einfach ist es nicht... Gewisse rechtliche Rahmenbedingungen brauchen wir schon.
Aber überzogen ist das schon.Liegt aber eher an einer veralteten Rechtslage und dummerweise raffgierigen Werbeunternehmen wie Facebook etc...

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