#fckcps

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https://www.vice.com/de/article/qbmnz7/warum-in-deutschland-polizisten-gegen-die-der-staatsanwalt-ermittelt-fast-nie-angeklagt-werden-689

1 Kommentare:

Martin Seidler hat gesagt…

Der Artikel leidet daran, dass nicht gefragt wird, ob ein Strafverfahren der einzige oder gar der beste Weg der Überprüfung und Aufarbeitung in solchen Fällen ist.
Es fehlen in der Darstellung die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme), ein Verfahren vor dem Landgericht wegen Amtshaftung (ggf. nach dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren) und disziplinarrechtliche Verfahren.

Meiner Meinung nach liegt nahe, dass ähnlich es (wie bei dem Vermummungsverbot auf der 'anderen Seit') nicht sinnvoll ist, immer gleich zur ultima ratio Strafrecht zu greifen. Dies dürfte schon wegen des Grundsatzes in dubio pro reo im Strafrecht und dem sogenannten strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff gelten.

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