Verjährte Taten sind keine Taten, wer sich daran stört, der beschwere sich nicht bei mir, bei BILD oder Wedel, sondern beim Gesetzgeber.
Entweder wird die Verjährungsfrist verlängert oder es wird aus der Unschuldsvermutung die "faktische Unschuld" und Vorwürfe sind dann unberechtigt.
Auch wenn ich, genauso wie wahrscheinlich auch sonst alle, dem Wedel die Taten zutraue, gibt es derzeit keinen rechtsstaatlichen Weg aus der Rufschädigung eine Verurteilung zu machen.
Und dazu sollte es möglich sein ein Gerichtsverfahren ohne Verurteilung, nur zur Feststellung der Tat zu bekommen.
Eine Feststellungsklage funktioniert aber im Strafrecht nicht, die ist für Zivilrecht und Vertragsrecht.
Aber ich habe eine Idee ... eines der Opfer könnte eine einstweilige Verfügung dagegen erwirken, dass der Wedel behauptet nichts getan zu haben, nicht "unschuldig" zu sein, denn das ist er nach der Verjährung. Dann kann verhandelt werden, Beweise erhoben und gerichtlich die Wahrheit definiert werden. Denn die Behauptung Wedels nichts getan zu haben schädigt aktuell heute den Ruf der Opfer, die sich öffentlich äußern und denen er damit unterstellt zu lügen.
Alexander, was hat Verjährung oder Nichtverjährung mit der Herabwürdigung der potentiellen Opfer durch die Erklärung zu angeblichen Opfern in den Artikeln der Bild zu tun?
Thomas Mertens , Bild hat genau dieses Problem, die Anschuldigungen können rechtlich so nicht geprüft werden. Damit öffnen sie sich presserechtlich dem Risiko verklagt zu werden. Denn juristisch belangbar hat Wedel nichts gemacht. Deshalb gibt es im rechtlichen Sinne keine Opfer mehr.
Mit der Verjährung wird die Tat rechtlich inexistent.
Darum geht es, juristisch ist das für die Presse ein Gratwanderung und Bild will Wedel keinen Anlass geben zu klagen und noch Schadensersatz zu bekommen.
Das wäre ja noch die Krönung, dass er auch noch finanziellen Nutzen zieht.
8 Kommentare:
tell me something new -.-
In Sachen Bild Zeitung ist das schwierig.
Mit der BILD WEDEL........ #schnappatmung
Thomas Mertens wie wahr!
Verjährte Taten sind keine Taten, wer sich daran stört, der beschwere sich nicht bei mir, bei BILD oder Wedel, sondern beim Gesetzgeber.
Entweder wird die Verjährungsfrist verlängert oder es wird aus der Unschuldsvermutung die "faktische Unschuld" und Vorwürfe sind dann unberechtigt.
Auch wenn ich, genauso wie wahrscheinlich auch sonst alle, dem Wedel die Taten zutraue, gibt es derzeit keinen rechtsstaatlichen Weg aus der Rufschädigung eine Verurteilung zu machen.
Und dazu sollte es möglich sein ein Gerichtsverfahren ohne Verurteilung, nur zur Feststellung der Tat zu bekommen.
Eine Feststellungsklage funktioniert aber im Strafrecht nicht, die ist für Zivilrecht und Vertragsrecht.
Aber ich habe eine Idee ... eines der Opfer könnte eine einstweilige Verfügung dagegen erwirken, dass der Wedel behauptet nichts getan zu haben, nicht "unschuldig" zu sein, denn das ist er nach der Verjährung. Dann kann verhandelt werden, Beweise erhoben und gerichtlich die Wahrheit definiert werden. Denn die Behauptung Wedels nichts getan zu haben schädigt aktuell heute den Ruf der Opfer, die sich öffentlich äußern und denen er damit unterstellt zu lügen.
Alexander, was hat Verjährung oder Nichtverjährung mit der Herabwürdigung der potentiellen Opfer durch die Erklärung zu angeblichen Opfern in den Artikeln der Bild zu tun?
Thomas Mertens , Bild hat genau dieses Problem, die Anschuldigungen können rechtlich so nicht geprüft werden. Damit öffnen sie sich presserechtlich dem Risiko verklagt zu werden. Denn juristisch belangbar hat Wedel nichts gemacht. Deshalb gibt es im rechtlichen Sinne keine Opfer mehr.
Mit der Verjährung wird die Tat rechtlich inexistent.
Darum geht es, juristisch ist das für die Presse ein Gratwanderung und Bild will Wedel keinen Anlass geben zu klagen und noch Schadensersatz zu bekommen.
Das wäre ja noch die Krönung, dass er auch noch finanziellen Nutzen zieht.
Ich fand den Prantl dazu recht lesenswert.
sueddeutsche.de - Unschuldsvermutung heißt nicht, dass die Opfer schweigen müssen
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