1956 verwehrte der BGH vielen Sinti und Roma den Anspruch auf Entschädigung.

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1956 verwehrte der BGH vielen Sinti und Roma den Anspruch auf Entschädigung. Mit folgender Begründung: http://twitter.com/FJ_Murau/status/700036607458594816/photo/1 /via @FJ_Murau
http://twitter.com/FJ_Murau/status/700036607458594816/photo/1

1 Kommentare:

Dorian Hunter hat gesagt…

Das kam gestern auch in den ARD-Nachrichten. Unfassbar, dass so ein Urteil elf Jahre nach dem Krieg in Deutschland durchging. (:-

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