1 BvR 2501/13 Eine Bezeichnung, die man sich merken sollte, wenn man auf Demonstrationen unterwegs ist.

1 BvR 2501/13 Eine Bezeichnung, die man sich merken sollte, wenn man auf Demonstrationen unterwegs ist.

Mache die Polizei Aufnahmen von einer öffentlichen Veranstaltung, müsse sie es hinnehmen, ihrerseits gefilmt zu werden [...]

Außerdem sei die Polizei nicht ohne Weiteres berechtigt, die Personalien von Demonstranten aufzunehmen, wenn diese die Einsatzkräfte filmten. Das sei ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Bundesverfassungsgericht nun [...]

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150724_1bvr250113.html

via privat
https://www.taz.de/!5240392

1 Kommentare:

erwin abelmann hat gesagt…

Bambuser ist da echt hilfreich 👌😉

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