1 BvR 2501/13 Eine Bezeichnung, die man sich merken sollte, wenn man auf Demonstrationen unterwegs ist.
Mache die Polizei Aufnahmen von einer öffentlichen Veranstaltung, müsse sie es hinnehmen, ihrerseits gefilmt zu werden [...]
Außerdem sei die Polizei nicht ohne Weiteres berechtigt, die Personalien von Demonstranten aufzunehmen, wenn diese die Einsatzkräfte filmten. Das sei ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Bundesverfassungsgericht nun [...]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150724_1bvr250113.html
via privat
https://www.taz.de/!5240392

1 Kommentare:
Bambuser ist da echt hilfreich 👌😉
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