Der Zwang zur Verhüllung des Gesichts ist für Frauen in gewissen radikalen Zweigen des Islam Fakt.

Originally shared by Marcus Hammerschmitt

Der Zwang zur Verhüllung des Gesichts ist für Frauen in gewissen radikalen Zweigen des Islam Fakt. Er wird aktuell genau so gehandhabt, bis hin zur Verhüllung der Augen. Dieser Zwang ist ein Angriff auf die Menschenwürde der Betroffenen und weder mit dem Grundgesetz noch mit den Menschenrechten vereinbar. Wenn wir diesen Zwang tolerieren (und wie klar sein sollte, meine ich damit nicht Kopftücher, lange Umhänge oder dergleichen), tolerieren wir die Schaffung einer Klasse von Menschen, die wir vom Genuss der Menschenrechte ausklammern. Entweder wird dieser Angriff auf die Menschenrechte von Frauen bekämpft, oder unsere Bekenntnisse zu den Menschenrechten sind nichts wert. Wir lehnen aus gutem Grund Sklaverei ab, auch wenn die Sklaven sie befürworten. Der Zwang zur Bedeckung des eigenen Gesichts ist eine Form der Sklaverei und sollte genauso behandelt werden; egal, wie er begründet wird. Es wäre gerade an der Linken, die Debatte zum Thema eben nicht im Kontext der "Sicherheit" stattfinden zu lassen, sondern im Kontext der Frage, worin wir uns denn eigentlich von denen unterscheiden, die unsere Sicherheit bedrohen.

3 Kommentare:

Martin Seidler hat gesagt…

Ist schon etwas problematisch, dass ein fremder tatsächlicher Zwang zum Tragen der Burka oder sonstigen religös veranlasstem Vermummen in Deutschland wohl nicht nachgewiesen werden kann.

Und noch problematischer ist es, in einer freiheitlichen Ordnung ein Recht gegen das Schutzobjekt selbst zu wenden und es zur Rechtfertigung für eine staatliche Zwangsbeglückung zu machen.
Vgl. dazu:
Seiten 10-11
von
Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Gesichtsverschleierung
Unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. Juli 2014 – Az.: 43835/1
Ausarbeitung, Deutscher Bundestag (Wissenschaftliche Dienste)
Aktenzeichen: WD 3-3000-302/14
Abschluss der Arbeit: 22.12.2014
http://www.bundestag.de/blob/419496/00f00954574cba407959a8aae2a82caf/wd-3-302-14-pdf-data.pdf#10

Thomas Mertens hat gesagt…

Es geht nicht um eine juristische Lösung, sondern um das Anstoßen eines gesellschaftlichen Diskurses.

Ein Verbot empfände ich als unsinnig.

Martin Seidler hat gesagt…

Ach so. Eine gesellschaftliche Diskussion über religös begründete Vollverschleierung/Vollvermummung fände ich auch sinnvoll - ein generelles Verbot aber weder sinnvoll noch richtig.
Ich hatte das Posting wohl doch zu sehr auf die neuerlichen Vorschläge der Innenminister der CDU-Länder bezogen.

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