Au Weia. :/

Au Weia. :/

Wieder mal ein weiterer Grund, nie eine Eigentumswohnung zu kaufen.

Originally shared by heluecht

Fahrradland Deutschland: Tiefgaragenstellplätze dürfen nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Fahrräder verwendet werden. #Fahrradalltag 
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/stellplatz-in-der-tiefgarage-ist-nicht-fuer-fahrrad-da_258_337110.html

8 Kommentare:

Morgan Sonja Brimont hat gesagt…

Miteigentümer in einer Wohnanlage zu sein wird schnell zu Albtraum. Kann ich aus eigener Erfahrung nur zustimmen.
Eigentümerversammlung ist ein Wort das bei mir immer noch Brechreiz auslöst. Gott sei dank bin ich jetzt arm (Nach der deutschen Definition :-) ) und Eigentums-wohnungslos and i feel good
https://www.youtube.com/watch?v=SzlpTRNIAvc

youtube.com - James Brown - I Feel Good (Legends of Rock 'n' Roll)

Thomas Mertens hat gesagt…

Ich bin mit 50 plus noch nicht aus der WG ausgezogen.

Wenn ich es irgendwann nicht mehr ins IV. OG Altbau schaffe, ziehe ich in die Senioren-WG in den Bungalow. ^^

Morgan Sonja Brimont​ definierst Du arm an Hand Deiner finanziellen Mittel oder an Hand Deiner Lebensumstände? Auch in Zeiten, in denen ich von weniger Geld als Sozialhilfesatz gelebt habe, habe ich mich nie als arm bezeichnet.

Morgan Sonja Brimont hat gesagt…

Thomas Mertens Junge Junge Fünfzig plus !! Nach dem Bild hätte, ich auf so um rum fünfundzwanzig getippt .
Arm anhand der Definition von Armut in den Medien und Politik. Mir steht weniger Geld zu Verfügung als 60% der Bevölkerung. Ich besitze kein Auto .(Nach Fukushima haben wir unsere Autos verkauft, und inzwischen darf ich nicht mehr Auto fahren ). Ich Fahre außer für ein zwei Tage nicht in Urlaub . Gehört alles zur öffentlichen Definition von arm in Deutschland. Arm fühle ich mich nicht .... Und erlebe Armut auch nicht als Teil meines alltäglichen Lebens

Alexander Vollmer hat gesagt…

Muss halt ein E-Bike kaufen, das schneller ist als 45 km/h und damit versicherungspflichtig und führerscheinpflichtig. Das ist dann ein Kraftfahrzeug und darf dort abgestellt werden.

Den Fahrradständer kann man auch statt mit Bohren und Dübeln mit Kleben befestigen, das ist keine bauliche Veränderung.

Dann hätte er nicht mal die Eigentümergemeinschaft fragen müssen.

Thomas Mertens hat gesagt…

Dann ist das Problem, dass das Verlegen eines Kabels und eventuelle die Installation eines zusätzlichen Zählers eine genehmigungspflichtige Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt.

Alexander Vollmer hat gesagt…

Ab und zu hört die Politik zu, wenn jemand in ihrer Nähe flüstert (oder wenn Leute aus dem Umfeld Infos forwarden):

Bundesratssitzung am 23.9.16

- In das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll eine Regelung aufgenommen werden, wonach die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG erforderliche Zustimmung der durch die bauliche Maßnahme nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich ist, wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist. An der Regelung zur Kostentragung bei Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum soll grundsätzlich festgehalten werden. Nach wie vor sollen nur diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten für die Maßnahme tragen, die dieser Maßnahme zugestimmt haben. Die Neuregelung soll alle Stellplätze umfassen, unabhängig von der Rechtsnatur des Nutzungsrechts (Sondernutzungsrecht, Sondereigentum) und den baulichen Gegebenheiten (Tiefgarage, Parkdeck, Doppelparker, Einzelgarage).

- Im Mietrecht soll der Einbau der Einbau von für die Elektromobilität erforderlichen Einrichtungen privilegiert werden, so wie dies bereits für Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Fall ist. Demnach soll der Mieter die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen, die für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein Elektroauto erforderlich sind, verlangen können, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

Thomas Mertens hat gesagt…

Ich bezog mich unter anderem auf dieses Urteil.

http://ecomento.tv/2016/07/06/gericht-untersagt-wohnungseigentuemer-ladestation-fuers-elektroauto/

Wenn eine entsprechende Regelung in die Gesetze aufgenommen wird, würde ich es auf jeden Fall begrüßen.

Alexander Vollmer hat gesagt…

Thomas Mertens , das Urteil war auch der Anlass für den Bundesrat tätig zu werden. Gleich mehrere Beteiligte aus fast allen Parteien haben das angeregt. Mit Ausnahme einer Partei. Auf Länderebene.

Kommentar veröffentlichen