Ein 55-jähriger Reichsbürger zog vor dem Amtsgericht Cham (Bayern) die übliche Reichsbürger-Show ab.

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Ein 55-jähriger Reichsbürger zog vor dem Amtsgericht Cham (Bayern) die übliche Reichsbürger-Show ab.

http://justillon.de/2016/12/reichsbuerger-wahnsinn-vor-gericht/
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1 Kommentare:

Alexander Vollmer hat gesagt…

Sie sind vorsichtiger geworden, seit klar ist, dass die eidliche Aussage Reichsbürger zu sein und nicht dem "bundesdeutschen" Recht zu unterliegen als Aufgabe der Staatsbürgerschaft nach §26 StbG gewertet werden kann.

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