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Ein 55-jähriger Reichsbürger zog vor dem Amtsgericht Cham (Bayern) die übliche Reichsbürger-Show ab.
http://justillon.de/2016/12/reichsbuerger-wahnsinn-vor-gericht/
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1 Kommentare:
Sie sind vorsichtiger geworden, seit klar ist, dass die eidliche Aussage Reichsbürger zu sein und nicht dem "bundesdeutschen" Recht zu unterliegen als Aufgabe der Staatsbürgerschaft nach §26 StbG gewertet werden kann.
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