Der Kläger, ein sog.

Originally shared by Aljoscha Rittner (beandev)

Der Kläger, ein sog. „Reichsbürger“, begehrte Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung vom Sozialamt, da er Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands sei. Ihm sei Unterhalt nach der Besoldungsstufe B 11 (ca. 13.000 Euro monatlich) zu gewähren.

Bekloppt. Die Menschen sind einfach nur noch bekloppt.
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=387406

3 Kommentare:

Alexander Grieb hat gesagt…

Was Klagen die eigentlich wo von Vornherein Null Aussicht auf Erfolg besteht? Er hat sich hier an die Gesetze zu halten egal unter welchen Wahnvorstellungen er leidet.

Alexander Vollmer hat gesagt…

Ich würde dem Mann sofort zustimmen, ihn aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und ins Restgebiet des Deutschen Reichs nach Ostpreußen verbringen. Ich würde ihm dann auch noch für die letzten 25 Jahre eine Rechnung für Versorgung, Infrastruktur und Schutz durch Bundeswehr und Polizei ausstellen, schließlich wurde die "Kriegsgefangenschaft" bereits mit dem 2+4-Vertrag aufgehoben und seiner Heimreise ins Reich wäre schon damals nichts entgegengestanden. Seither verbleibt er freiwillig im "Lager" Deutschland.

Karsten Bruch hat gesagt…

Alexander Grieb https://de.wikipedia.org/wiki/Hypnose
"Dabei kann eine Person auch beide Rollen übernehmen, wobei dies als Auto- oder Selbsthypnose bezeichnet wird; " Wenn man nur WILL geht das !

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