Fefes Blog

Originally shared by Aljoscha Rittner (beandev)
https://blog.fefe.de/?ts=a465cfdf

2 Kommentare:

Alexander Vollmer hat gesagt…

Auch nach der alten 30-Jahre-nach-dem-Tod-Copyright Regel in Deutschland hatten diese Werke ihr Urheberrecht nich verloren. Zur Erinnerung, das alte Gesetz galt bis 1976 und alle bis 1946 gestorbenen deutschen Schriftsteller sind deshalb seit 1976 Public Domain.

Alfred Döblin ist jedoch Pole, es wäre jetzt zu klären wie das alte sozialistische Urheberrecht war und ob dieses bereits abgelaufen war als Polen zur EU kam und die EU-Copyright-Regel griff.

Döblin ist 1957 gestorben.

Jetzt könnte man einwenden, Döblin hätte in Deutschland gearbeitet, publiziert und wäre da gestorben …

… dann muss man aber berücksichtigen, dass Heinrich Mann die letzten Jahre in den USA gelebt hat und damit unter amerikanische Regel fallen würde und Thomas Mann unter Schweizer Recht.

Thomas Mertens hat gesagt…

Spannend, ich hoffe, die Entscheidung wird noch kassiert.

Kommentar veröffentlichen