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Anschlag auf Flüchtlingsheim in Jüterborg: LG Potsdam verhängt 6,5 Jahre Freiheitsstrafe für den (offenbar rechtsradikalen) Vater und Hintermann

Erfreulich finde ich, dass das Landgericht Potsdam offenbar ausdrücklich eine „gefestigte ausländerfeindliche Einstellung“ [1] bei der Strafzumessung nach § 46 StGB berücksichtigt hat. Der Gesetzgeber hatte »die Beweggründe und die Ziele des Täters« ergänzt um »besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,« nach den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses schon seit dem 01.08.2015 in die Grundsätze der Strafzumessung (§ 46 StGB) übernommen.[2]

Ich denke, das Landgericht Potsdam wird das Handeln des Vaters als Versuchen Mord in Mittäterschaft bewertet haben (Tatplan, wesentliche Mithilfe durch Basteln der Molotow-Cocktails). Für (vollendete) Anstiftung zum Versuchen Mord wäre der (abstrakte) Strafrahmen allerdings genauso hoch.

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[1]
»Vor allen Dingen habe der Mann eine gefestigte ausländerfeindliche Einstellung, von der er auch nach der Tat nicht zurückgetreten sei. Auch sei das Vorstrafenregister berücksichtigt worden, der 45-Jährige befand sich zur Tatzeit in Bewährung, wie Dießelhorst sagte.«
aus:
Molotowcocktails auf Flüchtlingsheim - Hohe Haftstrafe für Vater des Brandstifters von Jüterbog
rbb 09.07.18 | 17:14 Uhr
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/07/hohe-haftstrafe-vater-brandstifter-jueterbog.html

Brandanschlag in Jüterbog: Lange Haftstrafe für Vater eines Brandstifters
9. Juli 2018, 19:52 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, jr
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/brandanschlag-jueterbog-fluechtlingsheim-vater-anstiftung

[2]
§ 46 Strafgesetzbuch (StGB)
Grundsätze der Strafzumessung
https://dejure.org/gesetze/StGB/46.html

Änderung § 46 StGB vom 01.08.2015
http://www.buzer.de/gesetz/6165/al49084-0.htm

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
DIP21 extrakt [ID: 18-62001], aus DIP, dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge , das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird.
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/620/62001.html


1 Kommentare:

Alexander Grieb hat gesagt…

Sind zehn Jahre zuwenig. Diesen assozialen Brandstiftern sollte man Zuchthaus aufbrummen bis sie weinen.
Gerade weil er ja schon Verbestraft ist und offensichtlich Berufskrimineller.

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