Verwaltungsgerichtshof folgt Indymedia-Beschwerde gegen Beschlagnahme
Besitztümer von Mitgliedern einer verbotenen Internetplattform dürfen nicht einfach beschlagnahmt werden – meint der Verwaltungsgerichtshof. Für Ex-Mitglieder von Indymedia ist das ein Teilerfolg.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/verwaltungsgerichtshof-folgt-indymedia-beschwerde-gegen-beschlagnahme--154250776.html
2 Kommentare:
Naja, das Regierungspräsidium Freiburg muss die von der Polizei sichergestellten Gegenstände eben genau bezeichnen und die Beschlagnahme nochmal beim Verwaltungsgericht Freiburg beantragen. Dann geht der neue Beschluss ggf. wieder zum Verwaltungsgerichtshof (VGH), wenn die Eigentümer/ehemaligen Besitzer nochmal dagegen vorgehen.
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Die Beschlagnahmeanordnungen seien zu unbestimmt und daher aufzuheben. Wegen ihrer Bedeutung seien Beschlagnahmeanordnungen grundsätzlich dem Richter vorbehalten. Zugleich müssten die beschlagnahmten Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass kein Zweifel darüber entstehen könne, ob sie von der Beschlagnahmeanordnung erfasst seien. Daran fehle es hier. Denn die Beschlagnahmeanordnungen des Verwaltungsgerichts bezögen umfassend sämtliche Gegenstände mit möglichem Bezug zum vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ein.
Mangels hinreichend bestimmter Beschlagnahmeanordnungen liege bislang keine gerichtlich angeordnete oder gerichtlich bestätigte Beschlagnahme der als potentielle Beweismittel sichergestellten Gegenstände vor. Die Entscheidung über Erlass oder Ablehnung einer gerichtlichen Beschlagnahme dieser Gegenstände obliege dem Verwaltungsgericht Freiburg. Diese Entscheidung über die vorläufig sichergestellten Gegenstände sei dort durch den Antragsteller zu beantragen.«
linksunten.indymedia: Durchsuchungsanordnungen bestätigt, Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Pressemitteilung, Datum: 03.07.2018
vghmannheim.de - linksunten.indymedia: Durchsuchungsanordnungen bestätigt, Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben
Danke für die Richtigstellung.
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