Die Möbelhauskette XXXL etwa, die überall in Deutschland riesige Läden betreibt, stellt ihre Verkäufer bei...

Die Möbelhauskette XXXL etwa, die überall in Deutschland riesige Läden betreibt, stellt ihre Verkäufer bei Tochtergesellschaften des Möbelkonzerns an. Die bekommen dann von der Betreiberfirma des jeweiligen Möbelhauses einen Auftrag.
Wird dieser Auftrag gekündigt, ist die Beschäftigungsgesellschaft insolvent – und die Mitarbeiter können auf einen Schlag betriebsbedingt gekündigt werden. In mehreren Städten mussten sich in den vergangenen Jahren die Arbeitsgerichte aus diesem Grund mit dem Unternehmen beschäftigen.
http://m.welt.de/wirtschaft/article155793994/Die-bittere-Wahrheit-ueber-das-deutsche-Jobwunder.html

1 Kommentare:

erwin abelmann hat gesagt…

Und sich wundern wenn die Rente nicht reicht.

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