Ja, Nazis darf man öffentlich Nazis nennen!
Wolfgang Wetzel auf Facebook dazu:
Man darf Menschen nicht unbedacht, ohne dass man die Behauptung belegen kann oder gar aus einer Emotion heraus als (Neo)nazi bezeichnen. Das versteht sich eigentlich von selbst, weil Unterstellungen, falsche Tatsachenbehauptungen und schmähende Etikettierungen kein Mittel verantwortungsbewusster politischer Auseinandersetzung sein dürfen. Seit dem Auftreten von AfD und Pegida und deren Kampf gegen "Political Correctness" werden Anstandsregeln in der politischen Auseinandersetzung zwar erschreckend gefleddert, aber niemand ist gezwungen, dies mitzumachen. Und der (Neo)nazi-Begriff ist aus nachvollziehbaren Gründen nun einmal sehr negativ belegt, steht er doch für Anhänger einer Ideologie, die zu den schlimmsten Verbrechen der Weltgeschichte führte.
Wenn sich nun aber jemand ganz öffentlich und unmissverständlich zu genau dieser Ideologie bekennt - na klar darf man ihn dann auch "Nazi" nennen. Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht ganz, weshalb ein überzeugter (Neo)nazi beleidigt ist, wenn man ihn so nennt. Also wenn mich jemand als "Vollblut-Grünen" bezeichnen würde, verstünde ich das jedenfalls eher als Kompliment.
Die Staatsanwaltschaft Zwickau bestätigt meine Einschätzung. Ich wurde angezeigt, weil ich einen minderjährigen Zwickauer Neonazi öffentlich auch so bezeichnet hatte. Die Justizbehörden teilten mir heute mit, dass - aus den geschilderten Gründen - keine Ermittlungen gegen mich eingeleitet werden. In diesem Schreiben wird auch die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zu diesem Thema geschildert - die veröffentliche ich für Interessenten, die selbst öffentlich in demokratiepolitischen Auseinandersetzungen stehen.
Link:
https://www.facebook.com/100014996719265/posts/524378844738668/
#fcknzs #fckafd #NazisRaus

